Der Unternehmenswert wird unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der Nettozuflüsse (Nettoeinnahmen) der Unternehmenseigner bestimmt.
Der Wert des Unternehmens wird aus dessen Eigenschaft abgeleitet, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erzielen. Dieser Wert ergibt sich grundsätzlich auf Grund der finanziellen Überschüsse, welche bei Unternehmensfortführung und der Veräußerung etwaiger nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände erwirtschaftet werden (Zukunftserfolgswert). Übersteigt der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei angenommener Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben (Liquidationswert), den Fortführungswert, kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht. Der Unternehmenswert kann als Zukunftserfolgswert nach dem Ertragswertverfahren oder nach der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt werden. In gewissen Fällen kann der Unternehmenswert durch den Substanzwert bestimmt sein oder er kann sich auf Grund eines Vergleichsverfahrens oder eines Mischverfahrens ergeben.