Im Rahmen von Unternehmensfusionen, -an- und -verkäufen sind detaillierte Untersuchungen der betrachteten Unternehmen hinsichtlich ihres Wertes und der in ihnen steckenden Chancen und Risiken, die sog. Due Diligence, Standard.
Die Due Dligence - wörtlich übersetzt die »gebotene bzw. angemessene Sorgfaltspflicht« - gibt dem Verkäufer I Erwerber eines Unternehmens I einer Immobilie die Möglichkeit, eine strukturierte, definierte und umfängliche Betrachtung des Bewertungsgegenstandes zu erhalten, darauf seine Entscheidung aufzubauen und in Zukunft reproduzierbar zu machen.